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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,9072
OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09.OVG (https://dejure.org/2010,9072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2010 - 8 A 11008/09.OVG (https://dejure.org/2010,9072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09.OVG (https://dejure.org/2010,9072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 LuftSiG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 LuftVG, § 4 Abs 3 LuftVG, § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 LuftVZO, § 29 Abs 3 S 1 LuftVZO
    Luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Ruhens von Luftfahrererlaubnissen auf Zeit; Eingreifen der Regelvermutung für die luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit bei wiederholten Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften

  • esovgrp.de

    LuftSiG § 7,LuftVG § ... 4,LuftVG § 4 Abs 1,LuftVG § 4 Abs 1 S 2,LuftVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 3,LuftVG § 4 Abs 3,LuftVZO § 24,LuftVZO § 24 Abs 2,LuftVZO § 24 Abs 2 S 2,LuftVZO § 24 Abs 2 S 2 Nr 2,LuftVZO § 29,LuftVZO § 29 Abs 3,LuftVZO § 29 Abs 3 S 1
    Luftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Anordnung des Ruhens, Bestrafung, charakterlicher Mangel, Charaktermangel, erheblicher Verstoß, Erlaubnisinhaber, flugpsychologisches Gutachten, Flugzeug, Gesamtwürdigung, Gutachten, Lizenz, Luftfahrer, Luftfahrererlaubnis, ...

  • pilotundrecht.de PDF

    Mehrfache Verstöße im Straßenverkehr beseitigen auch die luftrechtliche Zuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Ruhens von Luftfahrererlaubnissen auf Zeit; Eingreifen der Regelvermutung für die luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit bei wiederholten Verstößen gegen Straßenverkehrsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 379
  • DVBl 2010, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 31.07.2007 - 8 B 06.953
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält § 24 Abs. 2 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung - LuftVZO - in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die insoweit mit der Vorgängerfassung vom 13. Juni 2007 übereinstimmt, eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzuverlässigkeit in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG durch den Verordnungsgeber in Form von Regelbeispielen (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2007 - 8 B 06.953 -, juris, Rn. 23; s. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990, NVwZ 1991, S. 889 und juris, Rn. 13), die jedoch keine unwiderlegbare Vermutung begründen, sondern im Einzelfall durch besondere Umstände entkräftet werden können.

    Wie sich nicht zuletzt aus den Motiven des Verordnungsgebers ergibt (vgl. BR-Drucks. 127/07, S. 32), muss es sich weder um luftverkehrsrechtliche Vorschriften handeln, noch muss der Verstoß einen spezifisch luftverkehrsrechtlichen Bezug aufweisen (vgl. Schmid/van Schyndel, in: Giemulla/Schmid, Luftverkehrsverordnungen, § 24 LuftVZO, Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2007, a.a.O., Rn. 19 f., m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Regelverstöße ein Indiz dafür sind, dass der Erlaubnisinhaber die von einem Luftfahrzeugführer besonders geforderte Fähigkeit zur Selbstbeherrschung und die Einsicht in die Notwendigkeit einer stetigen Befolgung der Regeln der Rechtsordnung - auch der Regeln des Luftverkehrs - in schwierigen persönlichen Situationen nicht immer aufbringen wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2007, a.a.O., Rn. 30, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990, a.a.O., Rn. 15, 18 und 21).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält § 24 Abs. 2 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung - LuftVZO - in der hier anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die insoweit mit der Vorgängerfassung vom 13. Juni 2007 übereinstimmt, eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzuverlässigkeit in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG durch den Verordnungsgeber in Form von Regelbeispielen (vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2007 - 8 B 06.953 -, juris, Rn. 23; s. dazu auch: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990, NVwZ 1991, S. 889 und juris, Rn. 13), die jedoch keine unwiderlegbare Vermutung begründen, sondern im Einzelfall durch besondere Umstände entkräftet werden können.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 12 ME 137/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Ruhens eines Luftfahrerscheins

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09
    Auch insoweit ist kein spezifischer Bezug der Taten zum Luftverkehr oder zur Sicherheit im Luftverkehr erforderlich; es genügt vielmehr, dass die wiederholten oder erheblichen Verstöße gegen elementare, der Sicherheit des Straßenverkehrs dienende Vorschriften darauf hindeuten, dass der Erlaubnisinhaber nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die nach den erkennbaren Zielen des Gesetzes (gerade) von einem Luftfahrer zu erwarten sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. März 2007, NVwZ-RR 2007, S. 526 und juris, Rn. 8, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1989 - 5 S 2635/88

    Widerruf der Luftfahrererlaubnis; Gebühr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 8 A 11008/09
    Diese Vorschrift modifiziert die - nach § 4 Abs. 3 LuftVG an sich zwingende - Rechtsfolge, dass die Erlaubnis bei Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen zu widerrufen ist, dahin, dass anstelle des Widerrufs als milderes Mittel das Ruhen der Lizenz auf Zeit angeordnet werden kann, jedoch nur, wenn dies ausreicht, um die Sicherheit des Luftverkehrs aufrechtzuerhalten (vgl. dazu z.B. VGH BW, Urteil vom 22. März 1989, VBlBW 1989, S. 346 und juris, Rn. 24).
  • VG Gera, 21.02.2017 - 3 K 733/15

    Versagung der Erneuerung der Privatpilotenlizenz wegen luftverkehrsrechtlicher

    Soweit der Kläger davon ausgeht, dass Verfehlungen im Straßenverkehr ohne jeden Bezug zur luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit sind, geht dies fehl, denn § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 LuftPersV erfasst erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, ein direkter Zusammenhang des Verstoßes mit dem Luftverkehr ist nicht erforderlich (BR-Drs. 127/07, S. 32; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. August 2013 - 7 LA 88/11 - OVG Rhein-Pf, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09 - jeweils zit. nach Juris).

    Auch kommt es nicht entscheidend darauf an, ob eine unmittelbar vergleichbare Verkehrssituation, wie sie den beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde lag, im Luftverkehr auch vorkommen kann oder nicht (vgl. OVG Rhein-Pf, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09 - zit. nach Juris).

    Denn es genügt, dass die Verstöße gegen elementare, der Sicherheit des Straßenverkehrs dienende Vorschriften darauf hindeuten, dass der Erlaubnisinhaber nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die nach den erkennbaren Zielen des Gesetzes (gerade) von einem Luftfahrer zu erwarten sind (vgl. vgl. OVG Rhein-Pf, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09 - OVG Nieders, Beschl. v. 22. März 2007 - 12 ME 137/07 - jeweils zit. nach Juris).

    Dies trägt dem Verfassungsrang besitzenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung (vgl. zur alten Rechtlage OVG Rhein-Pf, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09 - BayVGH, Urt. v. 31. Juli 2007 - 8 B 06.953 - jeweils zit. nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 LA 88/11

    Anordnung über die Untersuchung der Zuverlässigkeit als Luftfahrzeugführer

    Ein direkter Zusammenhang des Verstoßes mit dem Luftverkehr ist nicht erforderlich (vgl. BR-Drucks. 127/07, S. 32; Bay.VGH, Urteil vom 31.7.2007 - 8 B 06.953 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 29.1.2010 - 8 A 11008/09 -, NVwZ-RR 2010, 379; Sennhenn, in: Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand: Juli 2012, § 4 StVG Rn. 70; Schmid/van Schyndel, in: Giemulla/Schmid, Luftverkehrsverordnungen, Stand: Sept. 2011, § 24 LuftVZO Rn. 8).
  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG

    Die Anwendbarkeit der Vorschrift im Rahmen der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG ausdrücklich verneint hat aus gesetzessystematischen Gründen das OVG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 12. November 2010 (OVG 12 N 71.10 - juris Rn. 8; ohne ausdrückliche Unterscheidung zwischen den Bereichen "Safety" und "Security" OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2008 - 8 B 1001/08 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 29.1.2010 - 8 A 11008/09 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2022 - 7 LB 83/20

    Betriebsgenehmigung; Erlöschen; Fluglinienverkehr; öffentliche Interessen;

    Der Senat sieht sich zu dieser Sichtweise auch nicht durch den von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2010 (8 A 11008/09, juris) veranlasst.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2019 - 7 ME 12/19

    Anordnung des Ruhens; Betriebsgenehmigung; Fluglinienverkehr; öffentliche

    Der Senat sieht sich zu dieser Sichtweise auch nicht durch den von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 2010 (8 A 11008/09, juris) veranlasst.
  • VG Berlin, 06.10.2010 - 13 K 65.10

    Anordnung des Ruhens seiner Klassenberechtigung für Motorsegler und

    Die Bestimmung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 LuftVZO a.F. setzt mit der Maßgabe, dass ein Ruhen der Lizenz lediglich "auf Zeit" angeordnet werden darf, zwar eine zeitliche Perspektive voraus, innerhalb derer mit der Wiedererlangung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit noch gerechnet werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 8 A 11008/09 -, NVwZ-RR 2010, S. 379 [381]).
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